Nachbestellung von Schließanlagen-Sicherungskarten  
   

Nur mit der zur Schließanlage zugehörigen Sicherungskarte können Nachbestellungen von Schlüsseln und Zylindern ausgeführt werden.
Sollte diese Sicherungskarte abhanden gekommen sein, muss sich der Schließanlagen-Eigentümer an einen Fachhändler wenden und dort eine sogenannte "eidesstattlichen Erklärung" ausfüllen. Es handelt sich hier um ein rechtsverbindliches Dokument.
Diese Erklärung wird vom Händler gegengezeichnet und an den Schließanlagenhersteller eingesandt. Von diesem wird darauf hin eine neue gültige Ersatz-Sicherungskarte ausgestellt und die verloren gegangene Karte für ungültig erklärt. Nur mit dieser neuen Sicherungskarte können weitere Bestellungen ausgeführt werden.