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Nur mit der zur Schließanlage zugehörigen Sicherungskarte können
Nachbestellungen von Schlüsseln und Zylindern ausgeführt werden.
Sollte diese Sicherungskarte abhanden gekommen sein, muss sich der Schließanlagen-Eigentümer an einen Fachhändler wenden und dort eine sogenannte "eidesstattlichen Erklärung" ausfüllen. Es handelt sich hier um ein rechtsverbindliches Dokument.
Diese Erklärung wird vom Händler gegengezeichnet und an den
Schließanlagenhersteller eingesandt. Von diesem wird darauf hin
eine neue gültige Ersatz-Sicherungskarte ausgestellt und die verloren
gegangene Karte für ungültig erklärt. Nur mit dieser neuen
Sicherungskarte können weitere Bestellungen ausgeführt werden.
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